sonderprivatauszug beantragen

Ein Sonderprivatauszug ist ein polizeiliches Führungszeugnis, das manche Arbeitgeber vor der Einstellung verlangen. Es kann auch Strafregisterbescheinigung oder Strafregisterauszug genannt werden. Es handelt sich um eine Bescheinigung der Behörden, die aussagt, ob eine Person Straftaten begangen hat, die offiziell gespeichert wurden. Jeder ab einem Alter von 14 Jahren kann einen Sonderprivatauszug beantragen. Nach dem Antrag wird kostenlos mitgeteilt, welche Eintragungen elektronisch gespeichert wurden. Auch ein gesetzlicher Vertreter kann den Sonderprivatauszug beantragen. Im Sonderprivatauszug eingetragen können zum Beispiel sein: Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind, Strafen mit höchstens 3 Monaten Freiheitsentzug und erstmalige Verurteilungen von Drogenabhängigen, wenn sie unter zwei Jahren Freiheitsstrafe liegen und die unter Auflage einer Therapie zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Einfach

Ein Führungszeugnis kann auch online bestellt werden

Seit einiger Zeit besteht auch die Möglichkeit, den Sonderprivatauszug, bzw. das Führungszeugnis online zu beantragen. Die Vorteile liege auf der Hand: es gibt keine Wartezeit, man muss keine Termine machen, ein paar Klicks im Internet genügen. Der Sonderprivatauszug wird nach der Beantragung bequem mit der Post nach Hause geschickt. Die Gebühren für die Ausstellung des Sonderprivatauszugs können über das Internet mit einer Kreditkarte, PostFinance Card oder mit TWINT bezahlt werden. Eine Passkopie, eine Kopie der Identitätskarte oder des Ausländerausweises müssen nur dann zusammen mit dem unterschriebenen Formular mit der Post eingesendet werden, wenn keine Möglichkeit einer Online-ID besteht.

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